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Sind Sie auf externe Prüfungen und Ermittlungen vorbereitet? Neue Verschärfungen der 6. EU Geldwäsche-Richtlinie
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Frankfurt 13.09.2019
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Leipzig & Düsseldorf 15.11.2019
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Zielgruppe:
> Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, Finanz- und Industrieholdings
> Geldwäschebeauftragte, Betrugsbeauftragte, Zentrale Stelle und Compliance BeauftragteIhr Nutzen:
> Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
> Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis
> 6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen BekämpfungSeminarprogramm:
Top vorbereitet auf die Aufsichtsprüfung der Behörden
> Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
> Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
> Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
> 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
– Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
– Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
– Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
– Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
– Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
> Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten Verordnung
> Task Force FinTech: Monitoring von Crypto-Transaktionen und Nutzung virtueller Währungen
> Verzahnung mit den Sektor-spezifischen Leitlinien zur GeldwäschepräventionAblauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis
> Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
> Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
> Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
> Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
> Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung
> 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
> Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
> Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
> EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 JahrenDie inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.
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Herr Achim Schulz
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Seminar Strafrecht für Geldwäsche Officer – Seminare in Frankfurt
veröffentlicht am 22. August 2019 in der Rubrik Presse - News
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