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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein – Deutsches Tierschutzbüro übt scharfe Kritik
Im Oktober 2021 veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus Wachenbrunn, einem Ortsteil der Stadt Themar im Landkreis Hildburghausen in Thüringen. Die Bilder wurden dem Verein von einer Zeugin zugespielt und zeigen eine kranke Kuh, die vor einen Stall gelegt wurde. „Dort sollte sie vermutlich sterben“, erläutert Jan Peifer, Vorstandvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Auf den Aufnahmen war ein apathisch wirkendes Rind zu sehen, das ganz offensichtlich schwer verletzt war. Die Kuh lag versteckt hinter Bäumen auf einem Feld, sie hebt den Kopf und sucht offenbar nach Hilfe. Auf dem Bildmaterial ist weder Futter noch Wasser zu sehen. „Ich will mir nicht ausmalen, was in dem Tier vorging“, so Peifer.
Die Zeugin hatte den Tierhalter angesprochen, dieser reagierte schroff und forderte sie auf, das Gelände zu verlassen. Auch wurde das zuständige Veterinäramt informiert, doch dieses reagierte nach Angaben der Zeugin nicht. Als das Tier zwei Tage später immer noch vor dem Stall lag, wurde das Deutsche Tierschutzbüro kontaktiert. „Wir haben ebenfalls das zuständige Veterinäramt informiert“, schildert Peifer. Am selben Tag gab das Amt die Rückmeldung, dass das Tier Paratuberkulose positiv sei, eine Notschlachtung würde somit den einzigen Ausweg darstellen. „Dies würde aber nicht rechtfertigen, das Tier schwerverletzt mehrere Tage vor den Stall ohne Futter und Wasser zu legen“, kritisiert Peifer und ergänzt: „Der dauerhafte Zugang zu Wasser und Futter ist gesetzlich klar vorgeschrieben“.
Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Meiningen erstattet (AZ 375 JS 20479/21). „Das Tier wurde vorsätzlich gequält“, so Peifer. Doch die Staatsanwaltschaft Meiningen hat die Ermittlungen nun eingestellt, da nicht erwiesen sei, dass dem Tier erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. In der Einstellungsbegründung heißt es: „Es ist daher letztlich nicht hinreichend sicher nachzuweisen, dass die betroffene Kuh im fraglichem Zeitraum nicht ausreichend getränkt und mit Futter versorgt worden ist. Alleine der Umstand, dass die Kuh sich ohne Witterungsschutz auf der Weide befunden hat, ist nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderung des § 17 Tierschutzgesetz zu genügen“. Ein Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz wäre eine Straftat. Dem Einstellungsbescheid kann auch entnommen werden, dass die Kuh Ende Oktober 2021 notgetötet worden ist, damit lag sie drei Tage ohne Schutz vor dem Stall.
Die Tierrechtsorganisation kritisiert die Behörden: „Hier hätte das Veterinäramt durchgreifen und der Tierhalter von der Staatsanwaltschaft bestraft werden müssen, doch beides ist nichts passiert“, moniert Peifer und ergänzt: „Immer wieder wird Tierquälerei aufgedeckt und am Ende passiert einfach überhaupt nichts, wie in diesem Fall“. Den Tierschutz-Fall nehmen die Tierrechtler*innen erneut zum Anlass, um für eine pflanzliche Lebensweise zu werben. „Wer solch eine Tierquälerei beenden will, sollte aufhören, Milch zu trinken und Fleisch zu essen“, so Peifer abschließend.
Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/downer-kuh-thueringen
Bildmaterial auf Anfrage
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Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
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email : Presse@tierschutzbuero.deDas Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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Tierquälerei in Themar: „Downer“-Kuh zum Sterben vor den Stall gelegt
veröffentlicht am 11. Mai 2023 in der Rubrik Presse - News
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