-
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch zur Rolle der professionellen Freitodbegleiter
Wenige Tage vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause zieht RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., eine Zwischenbilanz für das Jahr 2024: „Im ersten Halbjahr 2024 wurden 290 von der DGHS vermittelte Freitodbegleitungen durchgeführt.“ Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 fanden insgesamt 419 von der DGHS vermittelte Freitodbegleitungen statt. Im Vorjahr waren es 229 gewesen.
Das Alter, in dem eine Freitodbegleitung gewünscht wird, ist nach wie vor meist recht hoch. Die größte Gruppe machen die 80-89-Jährigen aus. Das Durchschnittsalter bei den bisher im Jahr 2024 durchgeführten Freitodbegleitungen lag bei 78 Jahren. In den ersten sechs Monaten hatten 567 DGHS-Mitglieder Anträge auf Vermittlung einer Freitodbegleitung gestellt. Diese werden zunächst in der Geschäftsstelle bearbeitet. Roßbruch betont: „Ob dem Freitodwunsch des Freitodwilligen entsprochen wird, treffen die Freitodbegleiter:innen nach eingehenden Gesprächen, die insbesondere der Feststellung der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit des Sterbewilligen dienen.“ Falls es bei einer psychischen oder demenziellen Erkrankung Zweifel an der Freiverantwortlichkeit des oder der betroffenen Freitodwilligen gebe, werde immer ergänzend eine fachärztliche Stellungnahme eingeholt. „Gerade bei Menschen mit fortgeschrittener demenzieller oder einer psychischen Erkrankung kann diese Fähigkeit so eingeschränkt sein, dass die Freitodbegleitung durch die kooperierenden Freitodbegleiter:innen abgelehnt wird“, so Roßbruch. In einem solchen Fall werden die gezahlten Kosten für die Freitodbegleitung in Höhe von 4.000 Euro dem Mitglied wieder erstattet – abzüglich bereits entstandener Kosten (für das juristische und ärztliche Abklärungsgespräch sowie Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten). Die DGHS selbst hat mit den Kosten für die Freitodbegleitung nichts zu tun. Die 4.000 Euro werden zwecks späterer Abrechnung durch die Freitodbegleiter:innen auf ein Treuhandkonto einer renommierten Anwaltskanzlei überwiesen. Alle Leistungen der DGHS im Rahmen der Vermittlung der Freitodbegleitung sind kostenlos.
Die Motive der Sterbewilligen spielen für die Zulässigkeit der Freitodhilfe keine Rolle. Aus statistischen Gründen erfasst die DGHS diese jedoch. Sie lassen sich in fünf große Gruppen einteilen: Lebenssattheit, Krebs, neurologische Erkrankungen, Multimorbidität und eine Gruppe mit sonstigen Motiven. Der DGHS-Präsident: „Wir stehen hinter dem Urteil des Bundes-verfassungsgerichts und vertreten das Recht auf selbstbestimmte Lebensbeendigung, wenn die Sterbewilligen ihren Entschluss freiverantwortlich getroffen haben.“ Manchmal kommt es jedoch auch zu einer Ablehnung durch die Freitodbegleiter, wenn die fallbearbeitenden Psycholog:innen oder die Freitodbegleiter:innen eindeutige Hinweise für Mängel in der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit feststellen. „Ich kann“, so Roßbruch, „die Enttäuschung menschlich verstehen, wenn die beantragte Vermittlung einer Freitodbegleitung abgelehnt wird. Aber letztlich haben die Freitodbegleiter:innen mit ihrer fachlichen Expertise die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Sterbewilligen einzuschätzen, denn sie sind es, die das haftungsrechtliche Risiko tragen.“
Mit dem von der DGHS entwickelten Sorgfalts- und Sicherheitskonzept haben bisher alle Akteure gute Erfahrungen gemacht. Keiner der fast 1.100 vermittelten Freitodbegleitungen landete vor Gericht. „Wenn das Sorgfalts- und Sicherheitskonzept der DGHS als Richtschnur für die professionelle Tätigkeit der Freitodbegleiter zugrunde gelegt wird, ist dem Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 Genüge getan und eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe nicht erforderlich“, so Roßbruch.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Herr Oliver Kirpal
Mühlenstr. 20
10243 Berlin
Deutschlandfon ..: 030-2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : info@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Wega Wetzel M. A.
Mühlenstr. 20
10243 Berlinfon ..: 030/21 22 23 37-31
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Suizidhilfe-Zwischenbilanz zum ersten Halbjahr 2024
veröffentlicht am 2. Juli 2024 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde auf Presseverteiler online 29 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler online verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Suizidhilfe-Zwischenbilanz zum ersten Halbjahr 2024
Lesezeit dieser News ca. 2 Minuten, 18 Sekunden
News-ID 186704
ältere News suchen
neuste Beiträge auf Presseverteiler online
- Die Zukunft wird emissionsärmer mit Rohstoffen
- Sekur Private Data Ltd. – Die Lösung für 100 % Privatsphäre
- Pollenschutz neu gedacht – Freiheit für Allergiker
- amgfinancialeu Bewertungen Zeigen: Diese Krypto-Plattform Liefert Ergebnisse
- ProPortfolioPartners die Beste Wahl für Deutsche Krypto-Investoren – ProPortfolioPartners Bewertunge Enthüllt
- Fortuna reicht Formular 40-F, Jahresbericht, ein
- STCWelt Bewertungen Steigen: So Überzeugt Die Plattform Immer Mehr Deutsche Trader
- Bezirk Vicuña: Geophysik beginnt auf neuen Claims neben Filo del Sol
- Vom Spielzeug zum Helfer im Alltag: Selbst an Rosenmontag waren Drohnen im Einsatz!
- KLINGER Immobilien – Immobilienmakler Berlin
- Meilenstein erreicht: 1.000 Teams bei der World Robot Olympiad in Deutschland angemeldet
- Neuerscheinung: Ostfrieslandkrimi „Juister Angler“ von Sina Jorritsma im Klarant Verlag
- Yukon Metals gibt die Aufstockung der Privatplatzierung auf 10 Mio. CAD bekannt
- MAPA Immobilien – Ihr erfahrener Immobilienmakler in Karlsruhe
- Mustang Energy erhält Explorationsgenehmigung für das Uranprojekt Dutton in Saskatchewan
Archive – Presseverteiler online
Presseverteiler online