-
Kanzlei S-D-K Bielefeld wirft der Media Exklusiv GmbH im Rahmen ihrer angeblichen Recherchen Wucherpreise vor – Landgericht Bielefeld kommt zum anderen Ergebnis
Die Media Exklusiv GmbH aus Gütersloh obsiegte vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber einem ehemaligen Kunden, der sich außergerichtlich von der Kanzlei S-D-K Bielefeld vertreten ließ.MEDIA EXKLUSIV GMBH: ANBIETER VON STRENG LIMITIERTEN FAKSIMILES
Das Geschäftsfeld der Media Exklusiv GmbH ist vornehmlich die Veräußerung von limitierten Faksimiles, wie zum Beispiel die Repliken historischer Bibeln, Atlanten oder Kunstbüchern. Entsprechend seltene Bücher mit hohem Herstellungs- und Materialaufwand erfreuen sich unter Sammlern großer Beliebtheit.
RECHTSANWALTSKANZLEI S-D-K BIELEFELD WIRFT MEDIA EXKLUSIV GMBH WUCHERPREISE VOR
Der Kunde verlangte über die Rechtsanwaltskanzlei S-D-K Bielefeld von der Media Exklusiv GmbH die Rückabwicklung eines Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises für das Faksimile „Von Rittermut und Liebe“. Seine Anwälte ließen hierzu außergerichtlich vortragen, dass es angeblich Recherchen gäbe, dass die Produkte der Firma Media Exklusiv GmbH zu wucherischen Preisen veräußert würden und daher der Kaufvertrag nichtig sei.
KANZLEI S-D-K BIELEFELD LEGT KEINE ANGEBLICHEN RECHERCHEN VOR – LANDGERICHT BIELEFELD URTEILT, DASS KEIN RÜCKABWICKLUNGS- UND RÜCKZAHLUNGSANSPRUCH BESTEHT
Da auch auf außergerichtliche Anforderung keinerlei Recherchen vorgelegt wurden, nahm die Media Exklusiv GmbH den von der Kanzlei S-D-K vertretenen Kunden in Anspruch und beantragte beim Landgericht Bielefeld die Feststellung, dass ein Anspruch auf Rückzahlung nicht besteht.
Zwischenzeitlich hat das Landgericht Bielefeld entsprechend geurteilt, dass ein Rückabwicklungs- und Rückzahlungsanspruch nicht besteht. Der Kaufvertrag ist somit rechtswirksam. Die angeblichen Recherchen, die von der Kanzlei S-D-K Bielefeld nach wie vor im Namen ihrer Kunden in den Raum gestellt werden, wurden weder außergerichtlich noch gerichtlich vorgelegt. Die Entscheidung des Landgerichtes Bielefeld ist rechtskräftig.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Media Exklusiv GmbH
Herr Marco Krause
Am Anger 35
33332 Gütersloh
Deutschlandfon ..: 05241 – 9951630
web ..: https://media-exklusiv.com/
email : info@media-exklusiv.comDie Media Exklusiv GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kulturschätze der Menschheit als Faksimile interessierten Liebhabern und Sammlern zugänglich zu machen. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen eine individuelle, fachkundige und kompetente Beratung garantieren und Ihnen exklusive und limitierte Faksimileausgaben einmalig schöner Prachthandschriften anbieten.
Pressekontakt:
Media Exklusiv GmbH
Herr Marco Krause
Am Anger 35
33332 Güterslohfon ..: 05241 – 9951630
web ..: https://media-exklusiv.com/
email : media-exklusiv@clickonmedia-mail.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Media Exklusiv GmbH obsiegt vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber Kanzlei S-D-K Bielefeld
veröffentlicht am 19. September 2021 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde auf Presseverteiler online 77 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler online verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Media Exklusiv GmbH obsiegt vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber Kanzlei S-D-K Bielefeld
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 31 Sekunden
News-ID 126151
ältere News suchen
neuste Beiträge auf Presseverteiler online
- Provokante Leadership-These sichert Wiener Business Coach internationalen Speaker Award
- HOAI 2026 in der Praxis: Worauf Planungsbüros bei Honorar und Abrechnung achten sollten
- BAFA-Förderung 2026: KMU mit massivem Nachholbedarf bei KI-Sichtbarkeit und GEO
- Paradigmenwechsel an der Börse: Warum Software und Fehlerkorrektur der Schlüssel zum fehlertoleranten Quantencomputer sind
- LBS Immobilien lädt zu Grundstücksbesichtigungen in Groß Stieten ein
- Von Batterien bis zur Verteidigung – die Sicherung der Graphitversorgung könnte zum ersten echten Härtetest der europäischen Rohstoffstrategie werden.
- Global Power Solutions gibt Anmeldung zur Teilnahme an der Data Centre West 2026 in Calgary bekannt und begrüßt historische Investition von 13 Milliarden CAD von Meta in ein Rechenzentrum in Alberta
- Tocvan Ventures, vom Explorations- zum Produktionsprojekt
- Maklerbestand verkaufen in Deggendorf und Umgebung
- ZBI: Naturschutz und Infrastruktur sind kein Widerspruch
- Prävention beginnt vor der Krankheit
- Western Star Resources berichtet über die Phase-1-Bodenprobenahmen im ehemals produzierenden Wolframkonzessionsgebiet Rowland; Highlight ist ein Ergebnis von 0,14 % WO3 im Boden
- Auf dem Weg zu einer neuen Nickelquelle für die westliche Industrie!
- Laufen bei Hitze: So bewahrt ihr einen kühlen Kopf
- Neue Albor-Bohrung: Mogotes erweitert Kupfer-Gold-Entdeckung im Vicuña-Distrikt!
Archive – Presseverteiler online
Presseverteiler online