-
Ab 01.10.2020 müssen zahlungsunfähige GmbHs wieder einen Insolvenzantrag stellen.
Aufgrund der aktuellen Regierungsbeschlüsse müssen zahlungsunfähige GmbHs ab dem 01.10.2020 wieder einen Insolvenzantrag stellen. Kommt jetzt die große Insolvenzwelle und wie sollten betroffene Geschäftsführer darauf reagieren?
Als erstes müssen wir einem Krisen-Unternehmer eine Illusion nehmen: bei kleineren Unternehmen mit Umsätzen unter 5 Mio. EUR ermöglicht die Insolvenz im Regelfall keine Sanierung. Mehr als 95% aller Insolvenz-Fälle werden abgewickelt und dabei sind die Sanierungs-Chancen umso geringer, je niedriger die Umsätze sind. Trotzdem müssen Zahlungs-Probleme nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten.Es gibt nämlich eine Chance, die zwar nur selten genutzt wird, aber bei richtiger Konzeption gut funktioniert: die Gläubiger um Unterstützung durch Zahlungserleichterungen bitten. Das können auch weitreichende Forderungs-Verzichte bis zu ca. 70% sein, wenn die Notwendigkeit überzeugend begründet wird. Dass solche Abfindungs-Vergleiche funktionieren, liegt vor allem daran, dass die Insolvenz auch den Gläubigern einen massiven Schaden verursacht, weil die durchschnittlichen Quoten weniger als 4% betragen. Kann der Schuldner beweisen, dass er aus seinen zukünftigen Umsätzen deutlich höhere Tilgungen zahlen kann, profitieren die Gläubiger trotz ihrer Verluste von einem Schuldenschnitt.
Wir verhandeln seit mehr als 20 Jahren außergerichtliche Abfindungs-Vergleiche und haben damit zahlreiche Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt. Dazu erstellen wir aus den Daten des Schuldners eine Tilgungs-Prognose im Fall der Fortführung sowie eine Insolvenz-Prognose einschließlich der Quote und entwickeln daraus eine Entscheidungs-Vorlage für die Gläubiger. Wir dokumentieren alle relevanten Fakten, die damit jederzeit nachprüfbar sind und unsere Darstellungen glaubwürdig machen. Damit trifft die Gemeinschaft der Gläubiger die Entscheidung zwischen einer Sanierung und der Insolvenz, was zwar nur bei kleineren Unternehmen funktioniert, dort aber sinnvoll ist. Alle auftauchenden Probleme, wie Sicherheiten oder gesetzliche Privilegien der Gläubi-ger lassen sich lösen und auch die 3-Wochen-Frist für einen Insolvenz-Antrag kann mit Zustimmung der Gläubiger verlängert werden. Entscheidend ist nur die glaubwürdige Präsentation der Schuldner-Situation sowie der Vorteil jedes einzelnen Gläubigers.
Rechtsanwalt Dr. Weistermann, Geschäftsführer der proCon-treuHand GmbH: „Die Verhandlung eines Abfindungs-Vergleiches nach unserem Konzept dauert nur wenige Wochen und wird von den Gläubigern derzeit unterstützt, weil der Schuldner seine Probleme nicht selbst verursacht hat. Deshalb ist sie immer einen Versuch wert.“
Weitere Informationen unter https://procon-treuhand.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Fa. proCon treuHand GmbH
Herr Dr. Ulrich Weistermann
Prinzregentenstr. 22
80538 München
Deutschlandfon ..: 089 / 398297
web ..: https://procon-treuhand.de
email : fa@procon-treuhand.deDie Fa. proCon treuHand GmbH in München ist eine Treuhand-Gesellschaft mit Anwälten und Wirtschaftsprüfern als Gesellschafter. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt sie kleinere Unternehmen bei Liquiditäts-Krisen und hat durch einen außergerichtlichen Schuldenschnitt bereits lange vor ,Corona‘ zahlreiche Firmen vor der Insolvenz bewahrt.
Pressekontakt:
Fa. proCon treuHand GmbH
Herr Dr. Ulrich Weistermann
Prinzregentenstr. 22
80538 Münchenfon ..: 089 / 398297
web ..: https://procon-treuhand.de
email : fa@procon-treuhand.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Insolvenz und Corona – Überwindung einer Liquiditäts-Krise
veröffentlicht am 7. September 2020 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde auf Presseverteiler online 39 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler online verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Insolvenz und Corona – Überwindung einer Liquiditäts-Krise
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 54 Sekunden
News-ID 96766
ältere News suchen
neuste Beiträge auf Presseverteiler online
- Die Leipzig Fashion Show: Ein Mode-Ereignis, das die Stadt erobert
- Cosa Resources meldet Abschluss des ersten Diamantbohrprogramms auf dem Ursa-Uranprojekt im Athabasca-Becken in Saskatchewan
- Collective Mining durchschneidet 632,25 Meter mit einem Goldäquivalent von 1,10 g/t in einem 200 Meter langen Step-Out-Bohrloch im Süden von Trap
- Da waren doch mal Schmetterlinge im Bauch – der neue Schlager von Daniela Urich
- Bohrungen auf Regency Silvers Projekt Dios Padre erzielten im 4. Quartal 2023 die Top-5-Ergebnisse bei den Goldfunden
- Ohne Strom und ohne Atomenergie geht es nicht
- Neue Erkenntnisse im Schlachthof Skandal von Hürth: Knapp 100 Tiere wurden illegal geschlachtet
- Expansion nach Afrika: Grand Metropolitan Hotels nimmt mehr als 130 Hotels in das Portfolio auf
- NSF-Zulassung und Hintergrund zum globalen Wassermarkt
- Kann ein gesunder Darm vor Krankheiten wie Alzheimer, Demenz und Depression schützen?
- Matchnight – Größte „Tanz in den Mai“ Single-Party: Match me if you can!
- FREQUENTIS begrüßt Karl Wannenmacher als neuen CTO im Vorstand
- Uralte Kultur in junger Heimat: Nunavut feiert 25. Geburtstag
- Perfekt positioniert im weltweiten Wettbewerb um Kritische Metalle und Mineralien!
- Schwarze Zähne – wie gefährlich ist das Phänomen Black Stain?
Archive – Presseverteiler online
Presseverteiler online