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Der CGB fordert angesichts der Energiepreissteigerungen durch den Iran-Konflikt finanzielle Entlastungen für Verbraucher.
Ein Ende des Iran-Konflikts ist nicht absehbar. Der Iran hat verkündet, dass für ihn eine Kapitulation oder ein Waffenstillstand nicht zur Debatte stehen. Und Israel hat angekündigt, dass es den Krieg noch mindestens drei Wochen fortsetzen wird. Die territoriale Ausweitung der Kampfhandlungen auf den Libanon und den Irak sowie die Golfstaaten bergen hohe Risiken für die Weltwirtschaft, die in Deutschland bereits jetzt zu spüren sind.Mit der Sperrung der Straße von Hormus ist die Versorgung der Welt mit Öl und Flüssiggas empfindlich getroffen. Eine militärische Sicherung der Schiffsdurchfahrt durch die Meerenge zeichnet sich nicht ab. Für Deutschland bedeutet dies, dass nach Russland der zweite wichtige Stützpfeiler für die Versorgung mit Öl und Gas weggebrochen ist. Der CGB teilt nicht die Einschätzung der Bundesregierung, wonach die Öl- und Gasversorgung in Deutschland dennoch gesichert ist. Die teilweise Freigabe der strategischen Ölreserve und die noch parlamentarisch umzusetzende Absicht, Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen zu lassen, werden den Preisanstieg bei Benzin, Diesel und Öl allenfalls kurzfristig abbremsen aber nicht stoppen. Den Bundesbürgern droht damit nach Auffassung des CGB ein Preisschock bei Heizen, Tanken und Lebensmitteln, der wahrscheinlich höher ausfallen und länger dauern wird als zu Beginn des Ukrainekriegs. Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichprämie für eine schnelle finanzielle Entlastung der Bürger gesorgt. Der CGB fordert von der unionsgeführten Bundesregierung ein ebenso schnelles und entschlossenes Handeln. Er plädiert für eine auf maximal zwei Jahre begrenzte Energiepreisbremse für Gas, Heizöl und Strom sowie für die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der Möglichkeit zur Vereinbarung steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleichprämien von bis zu 3.000 Euro auf betrieblicher und tarifvertraglicher Ebene. Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung sowie für bafögberechtigte Studierende schlägt der CGB Inflationskompensationszahlungen vor.
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CGB-Regionalsekretariat Nordwest
Herr Peter Rudolph
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CGB für befristete Wiedereinführung von Energiepreisbremsen und Inflationsausgleichprämien
veröffentlicht am 17. März 2026 in der Rubrik Presse - News
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