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Nach der Kooperationsvereinbarung mit Auto1 sichert sich der Zahlungabwickler nun auch das Kreditkarten-Geschäft bei Aldi.
Kein geringerer als der Discounter Aldi wickelt zukünftig die bargeldlose Bezahlung über Wirecard ab. Im Rahmen der geschlossenen Partnerschaft soll die Wirecard AG (ISIN: DE0007472060)die Abwicklung sämtlicher Kreditkarten-Zahlungen und internationalen Debitkarten in allen Aldi-Nord- und Aldi-Süd-Filialen in Deutschland übernehmen! Ausgeschlossen von der Zusammenarbeit ist bislang noch die Abwicklung von Zahlungen ,Girocard‘, früher EC-Karte. Zudem, so der Aschheimer DAX-Konzern, werde die Möglichkeit einer darüber hinaus gehenden Kooperation derzeit geprüft.
Aldi teilte mit, dass man mit Wirecard einen „zuverlässigen Partner“ gefunden habe, um einen reibungslosen Zahlungsvorgang zu ermöglichen. Wirecard ergänzte noch, dass „optimale Zahlungsprozesse“ im Einzelhandel entscheidend seien und Aldi und Wirecard eine „gemeinsame Vision“ teilten würden.
Die Börsianer begrüßten die Zusammenarbeit wobei Aldi nun in Branchenkreisen als großer neuer Schlüsselkunde für Wirecard bezeichnet wird. Die Wirecard-Aktie legte um mehr als 5 % zu.
Nur einen Tag zuvor hatte Wirecard mit der Auto1 Group, dem Betreiber der Gebrauchtwagenplattform wirkaufendeinauto.de, eine Vereinbarung erzielt. Demnach wird Wirecard die Finanzierungsangebote für den Autokauf des Kunden übernehmen und dazu digitale Finanzdienstleistungen entwickeln.
Gerüchte machen die Runde, dass die Zusammenarbeit mit Auto1 durch die Vermittlung von Softbank zustande gekommen sei. Wir erinnern uns: der japanische Technologie-Konzern Softbank war im Frühjahr mit 900 Mio. bei Wirecard eingestiegen. Ob der Aldi-Deal auch auf den Investor zurückgeht, ist nicht bekannt.
Wirecard wickelt Transaktionen für bisher vornehmlich kleinere Kunden ab. Dabei behält das Unternehmen eine feste Provision ein. Laut Unternehmenschef Markus Braun liegt diese bei zwischen 1,4 und 1,7 Prozent des Volumens.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research UG (haftungsbeschränkt) oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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Aldi als neuer Großkunde bei Wirecard!
veröffentlicht am 20. Juli 2019 in der Rubrik Presse - News
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