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Der Mietspiegel ist für Vermieter und Mieter ein wichtiger Referenzwert bei Mieterhöhungen. Am Land und in kleineren Städten fehlt dieser meist. Dann sind ortsübliche Vergleichsmieten erforderlich.
In vielen ländlichen Regionen Deutschlands gibt es keinen offiziellen Mietspiegel, der als Referenz für Mietpreise herangezogen werden kann. Während in größeren Städten häufig Mietspiegel vorliegen, sind ländliche Gebiete fast ausnahmslos unterversorgt, was sowohl für Mieter als auch Vermieter zu Unsicherheit führt. Ohne einen standardisierten Mietspiegel fehlen klare Richtlinien, um Mieten fair und transparent zu gestalten, was die Wohnsituation in diesen Regionen weiter erschwert.
Eine Mieterhöhung ist für Vermieter, wenn auch augenscheinlich mehr als berechtigt, rechtlich kaum durchsetzbar. Selbstverständlich ist der Schutz für Mieter ein sehr wichtiges Anliegen, doch Vermietung ist inzwischen häufig so einseitig zu Ungunsten von Vermietern geregelt, dass dies negative Auswirkungen auf den Markt hat. Ob Rauchmelder in der Wohnung oder die Müllentsorgung, um nur zwei Beispiele zu nennen, der Staat wälzt immer mehr Aufgaben einfach auf Vermieter ab. Es entstehen mehr Zeitaufwand und Kosten die oft nicht dem Aufwand entsprechend umlegbar sind.
Knapp ein Drittel aller Wohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen vermietet (Quelle: Statista 02/2024), für die diese stets steigenden Anforderungen zu einer echten Belastung werden. Das führt nicht nur dazu, dass nicht in neuen Wohnraum investiert wird, sondern auch zu immer mehr Leerstand.
Mieterhöhung mit ortsüblichen Vergleichsmieten nur theoretisch möglich
In Regionen ohne Mietspiegel müssen Vermieter bei Mieterhöhungen auf ortsübliche Vergleichsmieten zurückgreifen. Das bedeutet, sie müssen ähnliche Wohnungen in der Umgebung finden, um die Angemessenheit der neuen Miete zu belegen. Doch eigentlich handelt es sich hierbei nur um ein theoretisches Recht, da Vermieter bislang überhaupt keinen realistischen Zugang zu Vergleichsmieten haben.
Da diese Vergleichsdaten oft schwer zu ermitteln sind und keine standardisierten Vorgaben existieren, kann dies sowohl für Vermieter als auch für Mieter zu unklaren Situationen führen. Häufig entstehen dabei Streitpunkte, da die Auswahl passender Vergleichsobjekte nicht immer eindeutig ist. Aus diesem Grund bietet die Immobilien Software Haus und Wohnung GmbH mit der Web-App mietspiegel.com eine Möglichkeit für Vermieter. Sie können sich dort vernetzen, um ortsübliche Vergleichsmieten zu tauschen.
Mehr Informationen zum Thema ortsübliche Vergleichsmieten
Mietpreis muss für Mieter und Vermieter fair geregelt sein
Damit Wohnraum in einem guten Zustand bleibt und zunehmend die Anforderungen von Nachhaltigkeit und zeitgemäßen Komfortansprüchen erfüllen kann, muss der Mietpreis so gestaltet werden, dass ausreichend finanzieller Spielraum für den Vermieter vorhanden ist. Hier ist ein deutliches Ungleichgewicht entstanden.
Politik und Gesellschaft diskutieren das Thema in der Regel mit Verweis auf wenige Immobilienkonzerne. Es entsteht das Bild des „gierigen Vermieters“, das den vielen privaten Kleinvermietern in keiner Weise gerecht wird. Eine Entspannung des Wohnungsmarktes kann es nur geben, wenn genug Wohnungen am Markt verfügbar sind. Gebaut wird dieser Wohnraum nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und auch mittel- bis langfristig verlässlich sind.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Immobilien Software Haus und Wohnung GmbH
Herr Andreas Bergmeier
Deutlmooser Str. 7
85465 Langenpreising
Deutschlandfon ..: +49 (0)8761 – 304 190
web ..: https://www.mietspiegel.com/
email : presse@mietspiegel.comDie Immobilien Software Haus und Wohnung GmbH ist ein führendes Unternehmen im Bereich Immobiliensoftware und digitale Lösungen für Privatvermieter. Mit einem Fokus auf Innovation und Nutzerfreundlichkeit bietet das Unternehmen Produkte und Dienstleistungen an, die darauf abzielen, die Effizienz und Transparenz im Immobiliensektor zu verbessern.
Pressekontakt:
Immobilien Software Haus und Wohnung GmbH
Herr Bastian Velonavy
Deutlmooser Str. 7
85465 Langenpreisingfon ..: +49 (0)8761 – 304 190
email : presse@mietspiegel.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Mietspiegel fehlt in vielen Regionen – vor allem am Land
veröffentlicht am 4. September 2024 in der Rubrik Presse - News
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