-
in erster Instanz abgewiesen
München (18.09.2023)
Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ingolstadt hat in erster Instanz durch Urteil vom 12. September 2023 die von der United Mobility Technology AG („UMT AG“, WKN: A2YN70, ISIN: DE000A2YN702) gegen die KB Holding GmbH, Buchberger Baugeräte Handel GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH erhobene Klage abgewiesen („Urteil“). Mit der Klage begehrt die UMT AG die Feststellung, dass sie Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile an der Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH und Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile an der Buchberger Baugeräte Handel GmbH ist sowie die entsprechende Einreichung von Gesellschafterlisten beim zuständigen Handelsregister. Der Freistaat Bayern und die B2Btech GmbH sind dem Rechtsstreit auf Seiten der UMT AG beigetreten und haben sich den Anträgen der UMT AG angeschlossen.
Infolge des Urteils sind die zwischen den Parteien im einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossenen Regelungen des Vergleichs (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 31. Oktober 2022) weggefallen.
Die UMT AG hält das Urteil für grob rechtswidrig und hat dagegen bereits Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.
Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
(Ende)
Aussender: –
UMT United Mobility Technology AG
Brienner Straße 7
80333 München
DeutschlandAnsprechpartner: -Investor Relations
Tel.: -+49 89 20 500 680
E-Mail: -investor.relations@umt.ag
Website: –www.umt.ag
ISIN(s): -DE000A2YN702 (Aktie)
Börse(n): -Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate
www.irw-press.at/prcom/images/messages/2023/72009/09-18-23UMTUnited.001.pngVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
UMT United Mobility Technology AG
Investor Relations
Brienner Straße 7
80333 München
Deutschlandemail : investor.relations@umt.ag
Pressekontakt:
UMT United Mobility Technology AG
Investor Relations
Brienner Straße 7
80333 Münchenemail : investor.relations@umt.ag
Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Klage gegen KB Holding GmbH, Buchberger Baugeräte Handel GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH
veröffentlicht am 18. September 2023 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde auf Presseverteiler online 22 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler online verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Klage gegen KB Holding GmbH, Buchberger Baugeräte Handel GmbH und Buchberger Baumaschinen Service + Vermietung GmbH
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 6 Sekunden
News-ID 170737
ältere News suchen
neuste Beiträge auf Presseverteiler online
- Jetzt noch mit dem Joggen beginnen?
- ZEQ erneut als TOP-Beratung vom Handelsblatt ausgezeichnet
- Nova Maldives: “ Aqua Utopia“
- Spatenstich für Solarpark am Pfannenberg
- RehaZentren Baden-Württemberg gehören zu Deutschlands TOP-Rehakliniken
- Immersiv & mega „kool“ das „HoloWorld“ X-mas & New Year Feiertagsfeuerwerk des Kandima Maldives
- Regency Silver schließt erste Tranche (1.122.700 Dollar) seiner Privatplatzierung ab und erhöht Privatplatzierungsvolumen wegen des großen Anlegerinteresses auf 1,75 Mio. Dollar
- Individuelle Epoxidharz Tische: Wie Holz, Stahl und Epoxidharz zu atemberaubenden Tischunikaten verschmelzen
- IsoEnergy und Consolidated Uranium kündigen Fusion an, um ein führendes, diversifiziertes Uranunternehmen zu schaffen, das sich auf die wichtigsten Urangebiete der Welt konzentriert
- EnWave unterzeichnet kommerzielle Leasingvereinbarung mit großem Hersteller von Haustierleckerbissen zur Beschleunigung der Entwicklung neuer Produkte
- Fabian Spitzer verstärkt in seiner Rolle als COO die Geschäftsführung der DFKP
- Medigene AG sichert sich europäisches Patent für sein kostimulatorisches PD1-41BB Switch-Protein
- First American Uranium informiert über die Gründe hinter dem Anstieg des Uranpreises auf ein 12-Jahres-Hoch und die „globale Renaissance der Kernenergie“
- Generative künstliche Intelligenz kämpft mit Akzeptanzproblemen
- Klimat X und Pomeroon nehmen an Spatenstich mit Seiner Exzellenz C.H. Santokhi, Präsident von Suriname, teil
Archive – Presseverteiler online
Presseverteiler online