• Während EU-Sanktionen grundsätzlich in Nicht-EU-Ländern wirken, da sie ein Instrument der Außenpolitik sind, gelten die Maßnahmen nur innerhalb der EU-Rechtsprechung.

    BildMit anderen Worten, die ihnen auferlegten Verpflichtungen gelten für EU-Bürger oder Personen, die sich in der EU befinden oder hier geschäftlich tätig sind. Die Aufgabe der Durchführung von Untersuchungen zu potenziellen Verstößen obliegt den Mitgliedstaaten und ihren zuständigen nationalen Behörden.

    Embargo und Sanktionen: Kostenfreies EU Sanction Tool
    Die Mitgliedstaaten müssen über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verfügen und diese bei Verstößen gegen EU-Sanktionen durchsetzen. Mit dem EU Sanction Tool wird ein kostenfreies Tool zur Bewertung von EU Sanktionen und der Vermeidung von Umgehungen bereitgestellt. Die bei Embargo und Sanktionen zu beachtenden Sorgfaltspflichten hat die EU Kommission nun in einzelnen Punkten präzisiert.

    Sorgfaltspflichten bei Embargo und Sanktionen beachten + Umgehungen vermeiden
    1. Welchen Sorgfaltspflichten müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU einhalten, um der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot der Bereitstellung von Mitteln für gelistete Personen und Organisationen nachzukommen?

    Die geltenden EU-Verordnungen verpflichten die Wirtschaftsbeteiligten in der EU (und die Wirtschaftsbeteiligten, die in der EU geschäftlich tätig sind) zur Einhaltung der Verpflichtung zum Einfrieren von Vermögenswerten und des Verbots, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.

    Die Mittel (Sorgfaltspflicht), die von den Wirtschaftsbeteiligten eingesetzt werden, um die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen und Verbote zu gewährleisten, sind in den EU-Rechtsvorschriften nicht weiter spezifiziert. Die Marktteilnehmer in der EU müssen eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchführen, die auf die Besonderheiten ihrer Geschäftstätigkeit und das damit verbundene Risiko abgestimmt ist.

    Es obliegt jedem Wirtschaftsbeteiligten, ein Programm zur Einhaltung der EU-Sanktionen zu entwickeln, umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren, das seine individuellen Geschäftsmodelle, geografischen Tätigkeitsbereiche und Besonderheiten sowie die damit verbundene Risikobewertung in Bezug auf Kunden und Mitarbeiter berücksichtigt.

    2. Was haben die EU Behörden in Bezug auf die Sorgfaltspflicht empfohlen?

    Zur Sorgfaltspflicht bei Geschäften mit dem Iran wird ein risikobasierter Ansatz empfohlen, der aus einer Risikobewertung, einer mehrstufigen Sorgfaltspflicht und einer laufenden Überwachung besteht.

    Die Sorgfaltspflicht kann insbesondere darin bestehen, die Begünstigten von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen anhand von Sanktionslisten und negativen Medienrecherchen zu überprüfen. Negative Medienrecherchen beziehen sich auf Recherchen im Internet und in den Nachrichten (Medienrecherchen), um Beweise dafür zu finden, dass ein Vertragspartner, auch wenn er nicht benannt ist (also die Überprüfung anhand der Sanktionsliste besteht), tatsächlich von einer benannten Person kontrolliert wird (z. B. Nachrichten in der lokalen Presse, dass ein Unternehmen von einem syrischen Geschäftsmann kontrolliert wird) (negativ).

    Eine Bewertung kann mit dem EU Sanction Tool vorgenommen werden.

    Dieses Tool soll EU-Wirtschaftsakteure , insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unterstützen, die daran interessiert sind, Geschäfte mit dem Iran zu tätigen. Die Entwicklung des EU-Sanktionsinstruments („Tool“) wurde im Rahmen des Partnerschaftsinstruments finanziert, das vom Dienst für außenpolitische Instrumente der Europäischen Kommission verwaltet wird . Das Tool bietet eine leicht zugängliche Informationsquelle über restriktive Maßnahmen der EU . Sein Ziel besteht darin, eine erste allgemeine und unverbindliche Orientierungshilfe zu geben, um EU-Wirtschaftsakteuren, insbesondere EU-KMU, dabei zu helfen, Geschäftsvorhaben in vollem Bewusstsein und unter Einhaltung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen den Iran zu verfolgen.

    Das Tool ist in vier Teile gegliedert :

    Der erste Teil bestimmt, ob das Tool auf einen bestimmten EU-Wirtschaftsakteur anwendbar ist, der daran interessiert ist, Geschäfte mit dem Iran zu tätigen;
    Der zweite Teil bestimmt, ob es dem EU-Wirtschaftsteilnehmer gestattet ist, mit dem vorgeschlagenen Geschäftspartner im Iran zusammenzuarbeiten;
    Der dritte Teil enthält eine Bewertung, ob die geplante Aktivität mit Beteiligung des Iran mit den restriktiven Maßnahmen der EU vereinbar ist; und
    Der letzte Abschnitt, Fazit, enthält eine Zusammenfassung aller anwendbaren Beschränkungen basierend auf den gegebenen Antworten.

    3. Die Gefahr der Umgehung von Exportverboten durch Länder, die sich den Bemühungen der EU und ihrer Partner nicht angeschlossen haben, ist groß. Was unternimmt die Europäische Kommission, um sicherzustellen, dass Russland die Sanktionen nicht auf diese Weise umgeht?

    Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sieht vor, dass es verboten ist, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, die eine Umgehung der Verbote der Verordnung bezwecken oder bewirken. Die Durchsetzung dieser Bestimmungen ist in erster Linie Sache der nationalen Durchsetzungsbehörden, und alle Hinweise oder Informationen über mögliche Umgehungen sollten ihnen aktiv gemeldet werden.

    Im Einklang mit dieser nationalen Durchsetzungskompetenz wird die Kommission mit den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, wenn sie Informationen über eine mögliche Umgehung erhält. Schließlich hat die Kommission vor kurzem ein EU-Instrument für die Meldung von Sanktionsverstößen, einschließlich der Umgehung von Sanktionen, eingerichtet, das die Meldung möglicher Sanktionsverstöße erleichtern soll.

    Das Tool ist hier verfügbar: https://ec.europa.eu/info/sanctions_en#whistleblower

    Seminar Embargo und Sanktionen: EU Sanction Tool
    Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen. Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.

    gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
    angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
    als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
    angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
    als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
    in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.

    Mit Seminar Embargos und Sanktionen erhältst du einen Fahrplan für eine sichere Umsetzung und Erfüllung der verschärften Compliance-Pflichten in der Praxis. Du erlernst folgende Skills:

    Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
    Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
    Das Seminar Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L18.

    Zielgruppe für das Seminar Embargos und Sanktionen
    Geschäftsführer und Führungskräfte bei Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen,
    Geldwäsche-Beauftragte, Compliance Officer sowie Embargo-/Sanktions-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen

    Dein Nutzen mit dem Seminar Embargo und Sanktionen: EU Sanction Tool
    Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
    Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken

    Dein Vorsprung mit dem Seminar Embargos und Sanktionen
    Jeder Teilnehmer erhält die S+P Tool Box:

    + Organisations-Handbuch: Einhaltung von Embargos und Sanktionen
    + Kontrollplan zu den Pflichten im Transaktions-Monitoring
    + Update zu Russland und Belarus-Sanktionen

    Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
    Verschärfte Kontroll-Pflichten bei Drittländer mit hohem Risiko
    EU Liste zu Hoch-Risikoländern
    FATF Liste High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action
    Anlage 4 der Nationalen Risikoanalyse mit Hoch-Risikoländern
    Basel AML Index: Weltweite Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF)
    Anforderungen an IT-gestützte Monitoring- und Screening-Systeme:
    Ex-post und in Echtzeit: Selektion und Filtern von verdächtigen Transaktionen
    Einsatz von Verfahren passend zu den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation
    Sperre bei Neulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
    Konten, Depots und Vermögenswerte sind unverzüglich zu sperren bzw. einzufrieren
    Verfügungs- und Bereitstellungsverbote müssen auch im Zahlungsverkehr eingehalten werden

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    Embargo und Sanktionen: EU Sanction Tool


    veröffentlicht am 10. Mai 2022 in der Rubrik Presse - News
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