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    Vancouver, British Columbia, 30. Januar 2020: Barrian Mining Corp. (Barrian oder das Unternehmen) (TSX-V: BARI, OTCQB: BARRF, FWB: BM5) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen Sprott Capital Partners LP als Konsortialführer (der Konsortialführer) im Auftrag des Unternehmens und gegebenenfalls im Auftrag eines Konsortiums (die Vermittler) für eine vermittelte Privatplatzierung unter Einsatz wirtschaftlich angemessener Anstrengungen (das Angebot) beauftragt hat. Im Rahmen des Angebots sollen bis zu 68.181.818 Einheiten (die Einheiten) des Unternehmens zum Preis von 0,22 Dollar pro Einheit begeben werden, um einen Bruttoerlös von bis zu 15.000.000 Dollar zu erzielen. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (die Aktien) und einem Stammaktienkaufwarrant des Unternehmens (die Warrants). Das Unternehmen hat den Vermittlern auch eine Option zur Erhöhung des Volumens der im Rahmen des Angebots verkauften Einheiten um bis zu 15 % gewährt, um eventuelle Mehrzuteilungen abzudecken.

    Jeder Warrant berechtigt den Inhaber innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Abschluss des Angebots eine weitere Aktie zum Preis von jeweils 0,30 Dollar zu erwerben. Sollte der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien an der TSX Venture Exchange (die Exchange) an 10 aufeinanderfolgenden Handelstagen 0,50 Dollar oder mehr betragen, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen beschließen, den Verfall der Warrants vorzuziehen, indem es die Inhaber darüber in Kenntnis setzt. In diesem Fall verfallen die Warrants am 30. Kalendertag nach der Übermittlung einer solchen Benachrichtigung.

    Barrian beabsichtigt vor dem Abschluss des Angebots eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis von zwei (2) Aktien vor der Zusammenlegung zu einer (1) Aktie nach der Zusammenlegung durchzuführen (die Zusammenlegung).

    Das Unternehmen wird den Nettoerlös aus dem Angebot für bestimmte Zahlungen an Liberty Gold Corp. (TSX: LGD) in Verbindung mit der Kinsley-Akquisition (siehe Definition unten), für die Finanzierung der bei seinen Konzessionsgebieten anfallenden Explorations- und Wartungskosten und für allgemeine Betriebskapitalzwecke verwenden. Nähere Informationen über den geplanten Erwerb der Beteiligung von Liberty Gold Corp. am Goldprojekt Kinsley Mountain (die Kinsley-Akquisition) durch das Unternehmen entnehmen Sie bitte der Pressemeldung von Barrian vom 2. Dezember 2019. Am 10. Januar 2020 verlängerten das Unternehmen und Liberty Gold Corp. die Finanzierungsfrist in Verbindung mit der Kinsley-Akquisition auf den 28. Februar 2020.

    Der Abschluss des Angebots ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Genehmigung des Angebots durch die Exchange, die Erfüllung der Abschlussbedingungen der Kinsley-Akquisition – darunter die endgültige Genehmigung der Kinsley-Akquisition durch die Exchange – und die Einnahme eines Bruttoerlöses aus dem Angebot von mindestens 7.500.000 Dollar.

    Vergütung der Vermittler

    Das Unternehmen hat vereinbart, bei Abschluss des Angebots eine Barprovision, die 7 % (bzw. 3,5 % für bestimmte Zeichner auf der Presidents List) des Bruttoerlöses aus der Privatplatzierung entspricht, sowie eine Anzahl von nicht übertragbaren Warrants (die Vermittler-Warrants), die 7 % (bzw. 3,5 % für bestimmte Zeichner auf der Presidents List) der Gesamtzahl der gemäß dem Angebot begebenen Einheiten entspricht, an die Vermittler zu zahlen. Die Vermittler-Warrants können innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Angebots ausgeübt und zum Preis von jeweils 0,22 Dollar gegen Einheiten eingelöst werden.

    Die Einheiten sowie die Aktien und Warrants, die Teil der Einheiten und der Vermittler-Warrants sind, sind im Einklang mit den geltenden Wertpapiergesetzen an eine Haltedauer von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum gebunden.

    Über Barrian Mining Corp.

    Barrian Mining Corp. ist ein Goldexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf den Erwerb und die Weiterentwicklung von Edelmetallprojekten in den USA gerichtet ist. Das Vorzeigeprojekt Bolo von Barrian, das 90 Kilometer nordöstlich von Tonopah (Nevada) liegt, beherbergt eine Goldmineralisierung vom Typ Carlin. Darüber hinaus besitzt Barrian eine Earn-in-Option auf den Erwerb von 100 Prozent des Sleeper Projekts, das sich im historischen epithermalen Silber-Gold-Bergbaugebiet Mogollon in New Mexico befindet. Barrian hat auch die Option auf den Erwerb sämtlicher Anteile am Projekt Troy Canyon (Nevada). Barrian wird von einem starken Management- und Technikteam geleitet, das aus Kapitalmarkt- und Bergbauprofis besteht, deren Ziel darin besteht, den Aktionärswert durch neue Mineralentdeckungen, langfristige Partnerschaften sowie die Weiterentwicklung von Explorationsprojekten in geopolitisch günstigen Rechtsprechungen zu maximieren. Barrian notiert unter dem Börsenticker BARI an der TSX-V, unter dem Ticker BARRF an den OTC-Märkten und unter dem Börsenticker BM5 an den deutschen Börsen (Frankfurt).

    Für das Board of Directors,

    gez. Max Sali
    Max Sali, Chief Executive Officer

    Kontaktinformationen:

    Karl Mansour, Paradox IR
    Tel: (514) 341-0408
    E-Mail: karlmansour@paradox-pr.ca

    Max Sali, Chief Executive Officer & Director
    Tel: (604) 620-8406
    E-Mail: info@barrianmining.com

    Barrian Mining Corp.
    Suite 605 – 815 Hornby Street
    Vancouver, BC, V6Z 2E6, Canada
    Tel.: +1 604 620 8406

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    Diese Pressemeldung stellt in Rechtsgebieten, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, einschließlich der Vereinigten Staaten, kein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere dar. Die Wertpapiere werden bzw. wurden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das Gesetz von 1933) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft bzw. an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von – US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S des Gesetzes von 1933) weder angeboten noch verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 oder den entsprechenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen besteht bzw. keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungspflicht vorliegt.
    Zukunftsgerichtete Informationen

    Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Abschluss des Angebots, die Durchführung der Aktienzusammenlegung, die Einholung der Genehmigung der geplanten Transaktion mit Liberty Gold Corp. durch die TSX Venture Exchange, andere Aussagen in Bezug auf die fachlichen, finanziellen und geschäftlichen Aussichten des Unternehmens und seiner Konzessionsgebiete sowie andere Angelegenheiten.

    Es kann nicht gewährleistet werden, dass die geplante Transaktion mit Liberty Gold abgeschlossen wird oder dass sie bei Abschluss erfolgreich sein wird.

    Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht bestimmbaren Mengen sowie auf Annahmen des Managements basieren. Sämtliche Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die oftmals, jedoch nicht immer, mittels Begriffe oder Phrasen wie erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, geht davon aus oder geht nicht davon aus, plant, schätzt, beabsichtigt oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden), sowie Variationen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke stellen keine historischen Tatsachen dar und könnten zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichteten Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen hinsichtlich der aktuellen und zukünftige Geschäftsstrategien und des Umfelds, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, einschließlich der Metallpreise; der erwarteten Kosten und der Fähigkeit, Ziele zu erreichen; dass sich die allgemeine Geschäfts- und Wirtschaftslage nicht wesentlich nachteilig ändern wird; dass eine Finanzierung bei Bedarf und zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht; und dass Drittanbieter, Ausrüstungen und Betriebsmittel sowie behördliche und andere Genehmigungen, die für die Durchführung der geplanten Explorationsarbeiten des Unternehmens erforderlich sind, rechtzeitig und zu angemessenen Bedingungen verfügbar sein werden. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen vom Management des Unternehmens als vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und behördlichen Ungewissheiten und Risiken.

    Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) Risiken in Zusammenhang mit Preisschwankungen von Gold und anderen Rohstoffen; (ii) Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit der Interpretation von Explorationsergebnissen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit der Ungewissheit von Explorationen und Kostenschätzungen sowie mit der Möglichkeit unerwarteter Kosten und Ausgaben; (iv) die Ressourcenexploration und -erschließung, die ein spekulatives Geschäft darstellen; (v) einen Verlust oder eine Aufgabe der Beteiligung an Konzessionsgebieten seitens des Unternehmens oder die Unfähigkeit, die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten; (vi) strengere Umweltgesetze und -bestimmungen; (vii) die Unfähigkeit des Unternehmens, im Bedarfsfall zusätzliche Gelder aufzubringen; (viii) die Möglichkeit, dass zukünftige Explorations-, Erschließungs- oder Abbauergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; (ix) Explorations- und Erschließungsrisiken, einschließlich Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Equipment-Ausfällen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unerwarteten Schwierigkeiten oder Unterbrechungen der Explorations- und Erschließungsarbeiten; (x) die Konkurrenz; (xi) potenzielle Verzögerungen von Explorations- und Erschließungsarbeiten oder bei der Erstellung geologischer Berichte oder Studien; (xii) die Ungewissheit der Profitabilität anhand der Verlusthistorie des Unternehmens; (xiii) Risiken in Zusammenhang mit Umweltbestimmungen und entsprechenden Verpflichtungen; (xiv) Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Akzeptanz der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen soziale Genehmigung bezeichnet) aufrechtzuerhalten; (xv) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und Konzessionen in Zusammenhang mit den kontinuierlichen Explorationen und Erschließungen der Projekte des Unternehmens; (xvi) Risiken in Zusammenhang mit den Ergebnissen rechtlicher Schritte; (xvii) politische und behördliche Risiken in Zusammenhang mit dem Abbau und der Exploration; (xviii) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen Weltwirtschaftslage; sowie (xix) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den Erkundungsgebieten, den Konzessionsgebieten und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Diese und andere Risiken könnten dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich davon unterscheiden.

    Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, beinhalten, jedoch nicht beschränkt auf die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen, die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, den Verlust wichtiger Board-Mitglieder, Angestellter oder Berater, widrige Witterungsbedingungen, Kostensteigerungen, Equipmentausfälle, Rechtsstreitigkeiten, Wechselkursschwankungen, die Unfähigkeit von Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, sowie von Dienstleistern in Rechnung gestellte Gebühren. Investoren werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen, weshalb man sich aufgrund der grundsätzlichen Ungewissheit zukunftsgerichteter Aussagen nicht darauf verlassen sollte. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das angegebene Datum und das Unternehmen ist nicht verpflichtet – sofern nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben -, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu ändern, sei es als Folge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen oder aus anderen Gründen.

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    Barrian Mining kündigt vermittelte Finanzierung mit Sprott Capital Partners an


    veröffentlicht am 31. Januar 2020 in der Rubrik Presse - News
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