-
Versteckte abwertende Beurteilungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Abwertende Urteile sind gar nicht so selten.
Was vielen Arbeitnehmern nicht bewusst ist: Obwohl Arbeitszeugnisse nicht nur wahrheitsgemäß, sondern auch wohlwollend formuliert sein müssen, gibt es nicht wenige Arbeitgeber, die versuchen, per Sprach-Code ihre ehemaligen Arbeitnehmer abwertend zu beurteilen.
So ist der „gesellige Mitarbeiter, der sich für die Interessen seiner Kollegen einsetzte“ nichts anderes als ein Gewerkschaftsmitglied, das eine Vorliebe für Plaudereien und alkoholische Getränke an den Tag gelegt hat!
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.04.2009, Az.: 2 Ca 1502/08, bringt der Hinweis „gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber… hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der geleisteten Arbeit zur Verfügung“ verschlüsselt zum Ausdruck, dass die im Zeugnis wiedergegebene Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen entspricht.
Schlusszeugnis und Zwischenzeugnis zu vergleichen lohnt sich.
Häufig stellen wir im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Beratung auch fest, dass Schlusszeugnisse plötzlich deutlich schlechtere Bewertungen enthalten als ein kurz zuvor ausgestelltes Zwischenzeugnis. Für einen derartigen Fall hat das LAG Köln bereits im Jahr 1997 (Az.: 11 Sa 235/97) entschieden, dass ein Arbeitgeber verurteilt werden kann, im Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen bei gleicher Beurteilungsgrundlage Abweichungen in der Bewertung darstellen.
Deshalb: Augen auf beim Arbeitszeugnis! Das rät Johanna Steinle, Anwältin im Arbeitsrecht in der Kanzlei der überregional aktiven Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.
veröffentlicht am 1. November 2019 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde auf Presseverteiler online 56 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Presseverteiler online verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.
Lesezeit dieser News ca. 1 Minuten, 58 Sekunden
News-ID 77908
ältere News suchen
neuste Beiträge auf Presseverteiler online
- Seelenzentrierte Aufstellung: Eine Reise zu innerem Frieden und Wachstum
- Vidac Pharma wird zum jährlichen Sachs European Life Sciences CEO Forum 2025 in Zürich eingeladen
- Mit Batteriemetallen zum Erfolg – Power Nickel
- Immobilisimo: Ihr Immobilienmakler für Osnabrück und Umgebung
- Wochenrückblick KW 06-2025: Technologie-Titanen schwächeln, Europa glänzt!
- Max Weiss über erfolgreiche Führung im Marketing: Schlüssel zur Teamperformance
- Messe.TV berichtet von der Ambiente 2025 in Frankfurt
- Andreas Matuska vergleicht Coaching-Methoden: Welche Ansätze für welche Klienten geeignet sind
- Wie Handwerksbetriebe über ihr Qualitätsimage neue Kunden gewinnen
- Miata Metals: Die Kursrakete hebt weiter ab – jetzt jeden Rücksetzer nutzen!
- Adler Schlüsseldienst Stuttgart: Ihr verlässlicher Partner für Türöffnungen und Sicherheitstechnik
- Ladeschränke von Eurobox KG – Sichere & intelligente Ladeinfrastruktur für digitale Geräte
- Mustang kündigt Privatplatzierung im Wert von bis zu 1.200.000 $ an
- Wahlen, Wandel, Widerstand: Warum Veränderung so viel Stress auslöst
- Zeus North America Mining Corp. stellt ein Unternehmens-Update zum Kupfer-Gold-Silber-Porphyr-Entdeckungsziel Cuddy Mountain, Idaho, bereit
Archive – Presseverteiler online
Presseverteiler online