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Die IfKom bewerten Cell Broadcast als eine ergänzende Maßnahme, um rechtzeitig Warnmeldungen in bestimmten Gebieten aussenden zu können.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Sommer mit dem neuen Paragraphen 164a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um jederzeit und unverzüglich Warnungen auszusenden. Mit einer Warnung über das „Cell Broadcast“ (CB) genannte Verfahren sollen alle Mobilfunkteilnehmer, die mit einem dafür empfangsbereiten Mobilfunkendgerät in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, erreicht werden.
Nunmehr hat die amtierende Bundesregierung einen Verordnungsentwurf erstellt, der die Einzelheiten regeln soll. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) hat dazu im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen.
Nach Auffassung der IfKom regelt der Verordnungsentwurf zwar die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für diesen Warndienst. Der eigentliche Nutzen für die Bevölkerung ist jedoch stark eingeschränkt. Um die Warnmeldungen empfangen zu können, soll zwar keine zusätzliche App erforderlich sein, aber die Nutzer müssen je nach Betriebssystem unterschiedliche Einstellungen an ihrem Mobilfunkgerät vornehmen. Welche Einstellungen das sind, soll der Mobilfunk-Diensteanbieter seinen Kunden mitteilen. Besser ist aus Sicht der IfKom ein System, das die Warnmeldung im Empfangsgebiet anzeigt, ohne dass Bedingungen erfüllt sein müssen.
Eine weitere Voraussetzung einer wirksamen Warnung bleibt weitgehend unbeachtet: Das Handy oder Smartphone muss eingeschaltet sein und der Nutzer muss es auch wahrnehmen. Wer nachts sein Handy ausschaltet oder aus dem Schlafzimmer verbannt, bekommt die Warnmeldung nicht mit.
Nach Auffassung der IfKom wird diese Regelung zum Cell Broadcast den hohen Anforderungen, die sich aus Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ergeben, nicht gerecht. Eine flächendeckende Warnwirkung kann nicht erreicht werden, solange es geographische Bereiche gibt, in denen keine Mobilfunkversorgung besteht. Hier ist Cell Broadcast nicht wirksam. Darüber hinaus besitzt noch eine nennenswerte Zahl an Bürgerinnen und Bürgern kein Smartphone. Damit empfangen sie auch keine Warnmeldungen über Cell Broadcast. Zudem soll die vorhandene Mobilfunkinfrastruktur ohne besondere Ergänzungen oder Sicherungen genutzt werden. Wird diese Infrastruktur nach einer ersten Welle beschädigt oder zerstört, so kommen keine weiteren Warnungen mehr an. In besonders gefährdeten Gebieten sind aus Sicht der IfKom zusätzliche infrastrukturelle Maßnahmen zur Absicherung der Mobilfunkinfrastruktur im Sinne einer Redundanz notwendig.
Die IfKom bewerten Cell Broadcast als eine ergänzende Maßnahme, um rechtzeitig Warnmeldungen in bestimmten Gebieten aussenden zu können. Um den Großteil der Bevölkerung zu jeder Zeit warnen zu können, müssen jedoch weitere Lösungen bereitgestellt werden. An der Erarbeitung von Vorschlägen hierzu werden sich die IfKom aktiv beteiligen.
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IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
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Cell Broadcast reicht zur Katastrophenwarnung nicht aus
veröffentlicht am 2. November 2021 in der Rubrik Presse - News
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