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Das OLG Hamm bestätigt sittenwidrige Schädigung der Audi AG bei Verkauf von 3-Liter-Modell der Abgasklasse EURO 6 im Jahr 2018
Frankfurt am Main, den 17.12.2020. Die Audi AG und ihr Vertragshändler müssen den Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Audi SQ 5 3,0 TDI Euro 6 rückabwickeln. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 23.11.2020 (Az. 8 U 43/20) entschieden. Der Käufer hatte das Fahrzeug im November 2018 erworben, ohne dass er über eine im Fahrzeug verbaute unzulässige Abschalteinrichtung informiert wurde. Hierin erkannte das Gericht eine sittenwidrige Schädigung durch die Audi AG. Ebenso bestätigte das Gericht, dass der Kläger vom Kaufvertrag mit dem Händler zurücktreten konnte. Dieser hatte das Fahrzeug pflichtwidrig als mangelfrei verkauft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim BGH wurde nicht zugelassen.
„Aufheizstrategie“ ist unzulässige Abschalteinrichtung
Das Fahrzeug verfügt nach den Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) über eine Aufheizstrategie, die fast allein unter Prüfbedingungen den Stickoxidausstoß gemäß dem Grenzwert reduziert. Die Audi AG hatte angeführt, dass die Abgassteuerung im Fahrzeug als zulässig anzusehen sei – hierdurch würden Schäden am Motor vermieden. Das Oberlandesgericht verwarf diese Argumente. Die Umstände, dass die Abgasstrategie auf die Prüfbedingungen abgestimmt sei und die Audi AG die Auflagen des KBA befolge, belegten, dass die Abgasstrategie unzulässig sei.
Die Audi AG handelte nach Auffassung des Gerichts auch noch im November 2018 sittenwidrig: Sie unterließ es, die Öffentlichkeit „proaktiv“ über die Manipulation des Fahrzeugs zu informieren. Anders als im vom BGH entschiedenen Fall zum Motor EA 189 (Az. VI ZR 5/20, Urt. v. 30.07.2020) waren die Aufklärungsmaßnahmen der Audi AG zum 3-Liter-Motor im Jahr 2018 unzureichend. So hätte die Audi AG sicherstellen müssen, dass die bereits informierten Vertragshändler die Angaben zum Rückruf an die potentiellen Käufer weiterreichen, was unterblieben ist.
Vertragshändler täuschte den Käufer arglistig
Die Richter bemängelten ebenso das Verhalten des Verkäufers: Der Vertragshändler der Audi AG verhielt sich arglistig, indem er das Fahrzeug als mangelfrei veräußerte. Dies erfolgte, ohne vorher Nachforschungen anzustellen, ob das Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist. Folglich war der Kläger berechtigt, unmittelbar vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Urteil mit Brisanz
Das Urteil ist für die Audi AG und den VW-Konzern brisant. Die vom KBA bemängelte „Aufheizstrategie“ ist in verschiedenen 3-Liter-Audi-Diesel der Abgasklasse Euro 6 verbaut. Zudem findet sich diese nach den Erkenntnissen des KBA auch in den Diesel-Modellen Porsche Macan und VW Touareg. Ebenso stellt das Urteil das Verhalten von Autohändlern auf den Prüfstand, die Rückrufe beim Verkauf nicht offenlegten.
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Rechtsanwalt Philipp Neumann der Kanzlei 2vier2 vertritt neben Aktionären im Abgasskandal seit 2016 auch Käufer manipulierter Dieselfahrzeuge. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Rechtsanwalt Philipp Neumann seit 15 Jahren in der Prozessführung tätig und vertritt Mandanten in Bank- und Kapitalmarktstreitigkeiten sowie komplexen Rechtsstreitigkeiten.
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Abgasskandal: Audi und Händler müssen 3-Liter Diesel (Euro 6) zurücknehmen
veröffentlicht am 17. Dezember 2020 in der Rubrik Presse - News
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